Partizipation bedarf der Legitimation. Mit den tragenden Gründen befasst sich: „Partizipation in der Justiz – warum?“
Wahl bzw. Berufung, Ausschluss und Ablehnung, Einsatz und Amtsentbindung bzw. -enthebung der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter der verschiedenen Gerichtsbarkeiten werden entsprechend dem geltenden Recht dargestellt, ebenso die Tätigkeit der Schiedspersonen.
Die Rechtspolitik hat seit Jahrzehnten aus den Augen verloren, dass die Rechtsprechung eine Staatsgewalt ist, die nur zum Teil aus dem Wissen um fachliche Methodik besteht, sondern zu einem erheblichen Teil von bürgerlicher Mitwirkung und der Einbringung außerjuristischen fachlichen Wissens. Partizipation soll dem Diktat der Ökonomisierung von Rechtspolitik und Rechtsprechung entgegenwirken, aber auch dem Mythos, dass die juristische Ausbildung allein den Schlüssel zur Lösung gesellschaftlicher Konflikte bietet. Vorschläge zur Verbesserung der gegenwärtigen Praxis und Modelle zur Ausweitung von Teilhabe sollen entwickelt und diskutiert werden. Der Rechtspolitik werden Empfehlungen und Anregungen zu Reform und Zukunft der Justiz gegeben.